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Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Für Unternehmen.

termsand

Artikel 1 - Allgemeines

1.1. Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot, jede Rechtsbeziehung bzw. (abzuschließende) Vereinbarung sowie deren Durchführung, bei der Hofman gegenüber einem Kunden auftritt.

1.2. Der Kunde, mit dem einmal eine Vereinbarung unter diesen Bedingungen getroffen wurde, akzeptiert die Anwendbarkeit dieser Bedingungen auf alle späteren Anfragen, Angebote, Aufträge und Bestellungen von Hofman sowie Vereinbarungen zwischen Hofman und dem Kunden.

1.3. Änderungen an der zwischen Hofman und dem Kunden geschlossenen Vereinbarung und Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich zwischen Hofman und dem Kunden vereinbart wurden.

 

Artikel 2 - Begriffsbestimmungen

2.1. Wo in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von "Hofman" die Rede ist, ist darunter zu verstehen:

Hofman Animal Care B.V. (auch handelnd unter den Namen Boerenwinkel.nl, Sticky Trap, The Dutch Dog und Hofman Pest Control), eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 08103011, Holland Animal Care B.V., Vet Animal Care B.V. oder Agridrogist B.V., je nachdem, wer die Vereinbarung mit dem Kunden eingeht, mit Sitz in Enter, De Leemkoele 2, 7468 DM, E-Mail-Adresse info@hofmananimalcare.nl, Telefonnummer +31 548 545277.

2.2. Wo in diesen Bedingungen von "Kunde" die Rede ist, ist darunter zu verstehen: die natürliche Person oder die juristische Person, mit der Hofman eine Vereinbarung getroffen hat oder an die Hofman ein Angebot gemacht hat.

2.3. Wo in diesen Bedingungen von "Vereinbarung" die Rede ist, ist darunter zu verstehen: die Vereinbarung zwischen Hofman und dem Kunden, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bestandteil der Vereinbarung ist.

2.4. Wo in diesen Bedingungen von "Lieferung" die Rede ist, ist darunter zu verstehen: die Gesamtheit des Auftrags oder der Anweisung und der (Ab)lieferung der gekauften oder verkauften Waren oder Dienstleistungen und der Übergabe der Arbeit.

2.5. Wo in diesen Bedingungen von "Eigenmarken" die Rede ist, sind damit die von Hofman oder den mit ihr verbundenen Unternehmen geführten Marken gemeint, darunter fallen unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, Eat Slow Live Longer, Dog Comets, PoopyGo, Royal Dry sowie die Eigenmarken, die auf www.hofmananimalcare.nl genannt sind.

Artikel 3 – Zustandekommen des Vertrags

3.1. Alle Angebote und Angebote von Hofman sind unverbindlich. Hofman behält sich das Recht vor, ihr Angebot bis zu zwei Arbeitstage nach Eingang der Annahme des Angebots zurückzuziehen.

3.2. Eine Vereinbarung kommt nur zustande, wenn Hofman diese schriftlich (einschließlich E-Mail) oder telefonisch dem Kunden bestätigt oder wenn Hofman mit der Durchführung der Vereinbarung beginnt. Wenn die Vereinbarung nicht schriftlich an den Kunden bestätigt wurde, gilt die Lieferung von Waren durch Hofman als zwingender Beweis für das Bestehen einer Vereinbarung mit dem Kunden. Der Inhalt der von Hofman gesendeten Rechnung gilt dann als korrekte Darstellung der Vereinbarung.

 

Artikel 4 - Lieferung und Lieferfristen

4.1. Die von Hofman angegebenen Lieferzeiten und -fristen sind nur indikativ und keine feste Fristen.

4.2. Hofman ist berechtigt, einen Auftrag in Teilen auszuliefern und diese Teile separat dem Kunden in Rechnung zu stellen. Für die Anwendung dieser Bedingungen wird jede Teillieferung als eigenständige Lieferung betrachtet.

 

Artikel 5 - Qualität und Garantie

5.1. Bei den Produktinformationen, die Hofman dem Kunden von Waren zur Verfügung stellt, handelt es sich um indikative Durchschnittswerte, von denen abgewichen werden kann. Bei den Produktinformationen handelt es sich nicht um Garantien in Bezug auf die von Hofmann zu erbringenden Leistungen oder das Funktionieren der Ware. Abweichungen davon stellen daher keine Nichteinhaltung des Vertrags durch Hofman dar.

5.2. Qualität, Menge und Gewicht, wie sie von oder im Namen von Hofmann zum Zeitpunkt der Lieferung festgestellt werden, sind der Beweis dafür, dass die Lieferung dem Vertrag entspricht, vorbehaltlich des vom Auftraggeber zu erbringenden Gegenbeweises.

 

Artikel 6 - Preise

6.1. Alle von Hofman in Angeboten, Kostenvoranschlägen, Auftragsbestätigungen oder anderweitig genannten Beträge verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ohne Mehrwertsteuer und eventuelle Abgaben und/oder Gebühren.

6.2. Wenn und soweit zwischen den Parteien kein Preis vereinbart wurde, gilt zwischen den Parteien der am Tag der Lieferung bei Hofman geltende Verkaufspreis.

6.3. Hofman ist berechtigt, den vereinbarten Preis einseitig zu erhöhen oder anderweitig von dem unterbreiteten Angebot abzuweichen, wenn sich die Faktoren, die den Selbstkostenpreis bestimmen, nach Abschluss des Vertrags geändert haben. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem: Einkaufspreise, Löhne, Sozial- und Regierungskosten, Transportkosten (insbesondere Kraftstoffpreise), Versicherungsprämien, Wechselkurse, Einfuhrzölle, Steuern, Abgaben und Zölle, auch wenn deren Erhöhung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar war. Beträgt die hier genannte Preiserhöhung mehr als 10 % des vereinbarten Preises, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von acht Tagen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung aufzulösen.

 

Artikel 7 - Zahlung

7.1. Sofern auf der Rechnung nicht ausdrücklich anders angegeben, gilt für den Kunden eine Zahlungsfrist von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf das Recht auf Aufrechnung oder Aussetzung, aus welchen Gründen auch immer.

7.2. Hofman ist jederzeit berechtigt, für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden eine Sicherheit, eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen, bevor er mit der Lieferung fortfährt.

7.3. In den folgenden Fällen sind die Forderungen von Hofman sofort fällig und der Kunde ist sofort in Verzug:

- Der Kunde erfüllt eine oder mehrere seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig;

- Gegen den Kunden wurde ein Insolvenzantrag gestellt, der Kunde ist insolvent gegangen oder hat einen Antrag auf Zahlungsaufschub gestellt oder eine gesetzliche Umschuldung beantragt;

- Eigentum oder Forderungen des Kunden werden gepfändet;

- Der Kunde (bzw. die juristische Person des Kunden) wird aufgelöst oder liquidiert.

7.4. Alle von Hofman an den Kunden gelieferten oder zu liefernden Waren bleiben das Eigentum von Hofman, bis der Kunde alle seine (Zahlungs-)Verpflichtungen gegenüber Hofman erfüllt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Waren nur für Hofman ‘hält’.

7.5. Solange der Kunde nicht das Eigentum an den gelieferten Waren erworben hat, ist er nur dann berechtigt, diese Waren weiterzuverkaufen oder zu verarbeiten, wenn dies zur normalen Ausübung seiner Geschäftstätigkeit gehört. Dem Kunden ist es untersagt, die von Hofman gelieferten Waren, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, zu verpfänden oder ein anderes Recht an ihnen zu begründen. Die Parteien erklären ihre Absicht, dieser Klausel die vermögensrechtliche Wirkung im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 Burgerlijk Wetboek (niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch) zu verleihen.

 

Artikel 8 - Reklamationen

8.1. Der Kunde ist verpflichtet, zum Zeitpunkt der Lieferung zu überprüfen, ob die gelieferten Waren dem Vertrag entsprechen.

8.2. Beanstandungen hinsichtlich bei der Lieferung erkennbarer Mängel sind vom Kunden unverzüglich auf den Lieferscheinen (wie dem Frachtbrief) anzugeben, andernfalls erlischt das Recht auf Beanstandung hinsichtlich dieser offensichtlichen Mängel für den Kunden.

8.3. Beanstandungen hinsichtlich bei der Lieferung nicht erkennbarer Mängel sind vom Kunden spätestens sieben Tage nach der Lieferung, jedoch auf jeden Fall vor dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die gelieferten Waren in seinem Unternehmen verwendet, schriftlich und begründet gegenüber Hofman geltend zu machen. Bei Überschreitung dieser Frist erlischt das Recht auf Beanstandung für den Kunden.

8.4. Waren, über die der Kunde eine Beanstandung erhoben hat, sind vom Kunden unbenutzt, unvermischt und unverarbeitet an Hofman zurückzusenden, wie auf www.hofmananimalcare.nl/dealer-retour angegeben.

8.5. Wird eine Beanstandung als begründet erachtet, behält sich Hofman das Recht vor, die gelieferten Waren zu ersetzen oder den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise zu erstatten.

8.6. Die Einreichung einer Beanstandung entbindet den Kunden, unabhängig davon, ob diese begründet ist, nicht von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber Hofman. Dem Kunden ist es nicht gestattet, (angebliche) Forderungen des Kunden mit Forderungen von Hofman zu verrechnen.

 

Artikel 9 - Haftung

9.1. Die Verpflichtung von Hofman zur Schadensersatzleistung aus welchem Rechtsgrund auch immer ist auf den Schaden begrenzt, den Hofman aufgrund einer von ihr abgeschlossenen Versicherung versichert hat. Die Höhe des Schadens ist jedoch nie höher als der Betrag, der in diesem Fall unter dieser Versicherung ausgezahlt wird, zuzüglich des geltenden Selbstbehalts, unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen in diesem Artikel 9.

9.2. Soweit Hofman keinen Rückgriff gemäß Artikel 9.1 hat (zum Beispiel weil der Versicherer keine Deckung gewährt), ist die Haftung von Hofman in allen Fällen auf den von Hofman für die Leistung, die die Grundlage für die Haftung bildet, in Rechnung gestellten Betrag begrenzt, jedoch maximal 10.000,00 €, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

9.3. Hofman haftet in keinem Fall gegenüber dem Kunden für mittelbare Schäden (einschließlich Betriebsschäden, entgangenem Gewinn, Verlust von Goodwill, dem Verlust von Subventionen, verpassten Einsparungen oder Kosten im Zusammenhang mit einem eventuellen Rückruf von Waren usw.). Der Kunde muss sich ausreichend gegen solche Risiken versichern.

9.4. Wenn Hofman den Kunden bei der Entwicklung eines Eigenmarkenprodukts berät oder bei der Entwicklung oder Unterstützung einer Eigenmarke für den Kunden assistiert, haftet Hofman dem Kunden in keinem Fall für Schäden des Kunden aufgrund einer Verletzung der Rechte Dritter an der Eigenmarke oder aufgrund der Eigenmarke, wie z. B. Markenrechte und Unternehmensnamenrechte.

9.5. Der Kunde stellt Hofman von allen Ansprüchen Dritter im Hinblick auf die von Hofman an den Kunden gelieferten Waren und Dienstleistungen frei.

9.6. Der Kunde wird auf erstes Anfordern von Hofman vollständig an einem eventuellen von Hofman initiierten „Produktrückruf“ mitwirken, unabhängig davon, ob der Kunde die von Hofman gelieferten Waren bereits an Dritte geliefert hat.

 

Artikel 10 - Sonstige Bestimmungen

10.1. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

10.2. Dem Kunden und den mit ihr verbundenen (Rechts-)Personen ist es gestattet, die von Hofman an den Kunden gelieferten oder zu liefernden Waren über einen eigenen Online-Webshop anzubieten. Dem Kunden und den mit ihm verbundenen (Rechts-)Personen ist es jedoch nicht gestattet, die vom Hofman unter Eigenmarke an den Kunden gelieferten oder zu liefernden Waren über Webshops Dritter oder digitale Plattformen Dritter anzubieten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Marktplaats, Bol.com und Amazon).

10.3. Bei Verstoß gegen die Bestimmung in Absatz 2 dieses Artikels befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug und verpflichtet sich der Kunde, Hofman eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,00 € pro Verstoß zu zahlen, zuzüglich einer Vertragsstrafe von 2.500,00 € pro Tag, an dem der Verstoß fortbesteht, dies unbeschadet des Rechts von Hofman, stattdessen den Ersatz des gesamten Schadens zu verlangen.

 

Artikel 11 - Anwendbares Recht und Wahl des Gerichtsstands

11.1. Das Verhältnis (einschließlich des Vertrags) zwischen Hofman und dem Kunden unterliegt ausschließlich niederländischem Recht.

11.2. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 (das Wiener Kaufrecht) findet ausdrücklich keine Anwendung auf den zwischen Hofman und dem Kunden oder Verkäufer geschlossenen Vertrag. Die Anwendung dieses Übereinkommens wird ausgeschlossen.

11.3. Jeder Streitfall aus dem zwischen Hofman und dem Kunden oder Verkäufer geschlossenen Vertrag, einschließlich der Einziehung einer Forderung, kann ausschließlich vor dem zuständigen Richter des Gerichts Overijssel, Sitz Almelo, entschieden werden.